Soll die im Titel gestellte Fragestellung Zugestimmt oder abgelehnt werden? Daumen hoch Zustimmung, Daumen runter Ablehnung! * Zit. aus der GO des LV BY: „§ 17 Geschäftsordnungsanträge (1) Anträge, die sich mit dem Verlauf der Versammlung befassen, sind Geschäftsordnungsanträge. (2) Jedes stimmberechtigte Versammlungsmitglied mit Rederecht hat das Recht, Geschäftsordnungsanträge zu stellen. Der Antragsteller soll sich direkt an dem Versammlungsleiter wenden oder sich erheben und mit beiden erhobenen Armen wahrnehmbar melden. (3) Über Geschäftsordnungsanträge ist außerhalb der Rednerliste sofort abzustimmen, nachdem der Antragsteller und ein eventueller Gegenreder gesprochen haben. (4) Teilnehmer, die bereits zur Sache gesprochen haben, können einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte oder Schluss der Rednerliste nicht stellen. (5) Folgende Anträge zur Geschäftsordnung können gestellt werden: a. auf Begrenzung der Redezeit b. auf Schluss der Debatte c. Schluss der Rednerliste d. auf Übergang zur Tagesordnung e. auf Vertagung des Beratungsgegenstandes f. auf Nichtbefassung mit einem Antrag g. auf Einholung eines Stimmungsbildes h. auf Verweisung an andere Gremien i. auf Unterbrechung, Vertagung oder Beendigung der Versammlung
Den Antrag verstehe ich nicht.