Proposal code: CONSUL-2024-01-21
In der einvernehmlichen Stellungnahme des Bundesschiedsgerichts wurden alle Anfechtungspunkte zurückgewiesen. Damit sollte sich der Anfechter begnügen, um Schaden von der Partei abzuwenden.
Das Bundesschiedsgericht hat in seiner Stellungnahme per HInweisbeschluß alle Anfechtungspunkte zurückgewiesen und gesagt, dass nach derzeitiger Einschätzung keine Bedenken bestehen, die in NEumünster beschlossene Liste bei der Bundeswahlleitung einzureichen.
Damit hat der Anfechter nun ein neutrales, offizielles Feedback bekommen. Diese Klarheit ist doch ein Teilerfolg. Vielleicht fällt damit ja seine Abwägung zwischem dem Schaden, den er der Basis mit der Anfechtung zwangsläufig zufügt (finanziell und Energieverschwendung der Mitglieder) und dem möglichen Nutzen anders aus?
Und wo kein Kläger, da kein Richter… dann müßte auch der Bundesvorstand die Situation neu bewerten.
Da qualmen noch die Geschütze (muss warten, bis sich Pulverdampf legt?)
PS: wieso geSCHÜTZe (schützen? was?